Gemeinsam. Gutes tun.

Es geschieht nicht Gutes – außer man tut es.

So erreichen Sie uns

Begegnungsstätte

Adresse und Öffnungszeiten:

Silbertaler

Große Greifengasse 14 | 67346 Speyer

Öffnungszeiten Mittwoch und Donnerstag 13 – 15 Uhr

Kontakt

Telefon und Email:

Telefon 06232 – 6777 8651

Email mail@silbertaler.net 

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag 13 – 16 Uhr

Konto für Direktspenden

Beyond Unisus Stiftung gGmbH

Volksbank Kur- und Rheinpfalz 

DE92 5479 0000 0001 6130 06

Stichwort SILBERTALER

Formulare

Hier erscheinen demnächst Formulare und hilfreiche Dokumente.

Häufige Fragen

Silbertaler ist ein Projekt der gemeinnützigen Beyond Unisus Stiftung gGmbH, die 2021 durch Christine Kienhöfer und Griseldis Ellis ins Leben gerufen wurde.

Mehr zu Beyond Unisus und den Gründerinnen finden Sie hier.

Silbertaler ist ein Projekt der gemeinnützigen Beyond Unisus Stiftung gGmbH  (Bescheid des zuständigen Finanzamtes).

Ob Sie uns ehrenamtlich unterstützen können? Aber natürlich! Bitte setzen Sie sich einfach telefonisch oder per Email mit unserer Projektleiterin Doris Walch in Verbindung.

Sofern die Spende über betterplace.org erfolgt, erhalten Sie die Spendenbescheinung von dort. Mehr Infos hierzu erhalten Sie hier.

Sofern Sie direkt an uns Spenden, erhalten Sie ab 300€ die Spendenbescheinung natürlich von uns direkt. Bis 300€ genügt ein einfacher Nachweis gegenüber dem Finanzamt

Ganz einfach auf „Spenden“ klicken und es erfolgt eine Weiterleitung zu Betterplace.org. Der Betrag kann frei gewählt werden.

Eine Spende ist auch per Überweisung möglich. Dann aber NICHT VERGESSEN,  uns per Email oder telefonisch die Adresse für die Spendenbescheinigung zukommen zu lassen. Unsere Bankverbindung:

Beyond Unisus gGmbH

IBAN: DE92 5479 0000 0001 6130 06

SWIFT: GENODE61 SPE

Wenn Sie auf dieser Seiten den „Spenden“-Buttom klicken oder eine Banküberweisung mit dem Stichwort „Silbertaler“ machen, kommt ihre Spende ausschließlich unserem Projekt Silbertaler zugute.

Dauerspenden, oft auch Patenschaften genannt, können Sie einrichten, indem Sie einen Dauerauftrag zu unseren Gunsten einrichten. Stichwort „SILBERTALER“ im Betreff nicht vergessen.

Sie können jedoch auch bei betterplace.org eine Dauerspende für uns einrichten.

Sie möchten Silbertaler in ihrem Nachlass bedenken? Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Spendenseite.

Eine Aufwandsspende liegt vor, wenn ein Unternehmer uns eine Leistung erbringt, die er uns normalerweise in Rechnung stellen würde, und auf seinen Erstattungsanspruch verzichtet. Zum Beispiel kann ein Unternehmer uns eine Beratung oder eine Reparatur als Aufwandsspende anbieten. Damit eine Aufwandsspende bei dem Spender abzugsfähig ist, sind folgende Voraussetzungen
zu beachten:

1. Der Erstattungsanspruch für die Inanspruchnahme der Leistung ist ernsthaft gewollt. Es bedarf also eines mündlichen oder schriftlichen Kauf-/Dienstleistungsvertrages, den wir mit dem Leistenden abgeschlossen haben.

2. Der Verzicht darf NICHT bereits im Vorhinein eingeräumt werden. Der Verzicht des Leistenden wird zeitnah IN FORM EINES SEPARATEN VERZICHTS-SCHREIBENS eingeräumt (i.d.R. innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit lt. Literatur).

3.  Beyond Unsisus Stiftung gGmbH erstellt eine entsprechende Zuwendungs-Bestätigung (Zuwendungsbestätigung für Geldspenden). Die Rechnung kann als Anlage und Nachweis der „Höhe des Ersatzanspruchs“ beigefügt werden.

Eine Sachspende aus dem Betriebsvermögen liegt vor, wenn ein Unternehmer uns eine Sache/ ein Produkt aus seinem Betriebsvermögen unentgeltlich oder verbilligt überlässt. Dabei muss die Sache dem Zweck unserer Organisation dienen. Zum Beispiel kann ein Unternehmer uns Futtermittel, Haushaltsgeräte, Computer oder Fahrzeuge spenden.

Der Wert der Sachspende ist der gemeine Wert, also der Verkehrswert, der zum Zeitpunkt der Spende gilt. Der Unternehmer muss den Wert der Sachspende in seiner Buchhaltung als
Betriebsausgabe erfassen und kann ihn als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.

Wir stellen dem Unternehmer eine Zuwendungsbestätigung für Sachspenden aus, die er als Beleg für das Finanzamt benötigt. Für eine Sachspende aus dem Betriebsvermögen benötigen wir einen Wertnachweis des Unternehmers, das kann zum Beispiel eine Proforma-Rechnung sein. ABER keine Rechnung. Mit einer Rechnung begründet der Unternehmer uns gegenüber eine Zahlungsverpflichtung für die Ware. Verzichtet er auf die Zahlung der Rechnung sind wir im Bereich der Aufwandsspende, die wiederum anderen Vorschriften unterliegt. S. Ausführungen dort.

1. Sachspenden ohne Spenden-Bescheinigung:
Wir verstehen, dass für Sachen auch im Sinne der Nachhaltigkeit eine gute Verwendung gefunden werden soll, aber unsere Lagermöglichkeiten sind sehr begrenzt und die Bedürfnisse speziell. Deshalb auf jeden Fall vor Versand unsere Projektleitung ansprechen, ob wir eine Verwendung haben.
2. Sachspenden mit Spendenbescheinigung
Hier wird es in der Regel etwas kompliziert, da der Wert der gespendeten Sache (Zeitwert) i.d.R. schwerer zu ermitteln ist. (alte Kaufbelege, Zustand der Sache, Wertermittlung über Gutachter,…). Bitte ebenfalls im Vorfeld den Bedarf mit der Projektleitung abklären und bei der Kontaktaufnahme am besten gleich die Wertvorstellung und die Grundlage für die Wertermittlung mit versenden.

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