
Für alle, die von Altersarmut und niedriger Renten betroffen sind, war es eine gute Nachricht:
Die Bundesregierung hat nach langem Hin und Her die Einführung einer Grundrente beschlossen.
Sie richtet sich an Menschen mit geringen Renten, die mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Zu diesen Zeiten zählt nicht nur eine tatsächliche Arbeitstätigkeit, sondern auch Kindererziehung und Pflege von Angehörigen.
Die vollen Beiträge gibt es allerdings erst, wenn der Betroffene mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
Wie viel Grundrente Rentner erhalten können, hängt von der Höhe ihres Einkommens ab. Nur wer als Alleinstehender höchstens 1250 Euro monatlich zur Verfügung hat, kann die vollen Beiträge erhalten. Bei Ehepartnern und Lebenspartnern gilt eine Grenze von 1950 Euro im Monat. Liegt das Einkommen darüber, wird es angerechnet.
Für viele Arbeitnehmer, die bislang nicht mit einer ausreichenden Rente rechnen konnten, verbessert sich die Lage durch die Einführung der Grundrente. Die Grundrente soll verhindern, dass Menschen im Alter zu wenig haben, die einen Großteil ihres Lebens gearbeitet haben.
Wer jedoch länger arbeitslos war, der profitiert eventuell nicht von der Grundrente. Auch, wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat keinen Anspruch – es sei denn, er war beim Renteneintritt dennoch mindestens 33 Jahre pflichtversichert. Ebenfalls leer ausgehen könnten Arbeitnehmer, die überwiegend geringfügig beschäftigt waren.
Quelle: https://zcu.io/Eu9k