Die Grundrente ist eine zusätzliche Leistung für Rentner, die langjährig in die Rentenversicherung eingezahlt haben, aber trotzdem von Altersarmut betroffen sind. Sie wurde im Januar 2021 in Deutschland eingeführt und soll eine höhere Unterstützung für diese Gruppe bieten.
Die Höhe der Grundrente richtet sich nach den individuellen Lebensumständen des Antragsstellers und variiert dementsprechend. Sie setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Entgeltpunkt zusammen. Der Grundbetrag liegt bei 354 Euro im Monat und pro Entgeltpunkt werden zusätzlich 17,50 Euro gezahlt.
Um Anspruch auf die Grundrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen beispielsweise mindestens 35 Beitragsjahre vorliegen und das Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Grundrente nicht automatisch gewährt wird und dass es bestimmte Voraussetzungen gibt, die erfüllt sein müssen, um Anspruch darauf zu haben. Menschen, die in die Rentenversicherung eingezahlt haben aber trotzdem von Altersarmut betroffen sind, sollten sich daher über die Möglichkeiten der Grundrente informieren und gegebenenfalls einen Antrag stellen.